Streit unter Eigentümern: Dürfen Feriengäste ins Haus?
Internet-Vermittler wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber leicht gemacht - nicht überall zur Freude der anderen Wohnungseigentümer im Haus. Die Touristen ganz loszuwerden wird nach einem BGH-Urteil schwierig. Gegen lärmende Horden können sich Nachbarn aber wehren.
Karlsruhe (dpa) - Nicht jeder wünscht sich in der Nachbarschaft wechselnde Feriengäste - trotzdem können Kurzzeit-Vermietungen einem Wohnungsbesitzer nicht von den Miteigentümern in der Wohnanlage untersagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az. V ZR 112/18)
In Papenburg an der Ems will eine Frau ihre Wohnung als Urlaubsunterkunft anbieten. Die Eigentümer der
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