Plus Urteil des BGH

Streit unter Eigentümern: Dürfen Feriengäste ins Haus?

Internet-Vermittler wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber leicht gemacht - nicht überall zur Freude der anderen Wohnungseigentümer im Haus. Die Touristen ganz loszuwerden wird nach einem BGH-Urteil schwierig. Gegen lärmende Horden können sich Nachbarn aber wehren.

12.04.2019 UPDATE: 12.04.2019 05:08 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Urlauberinnen
Dürfen Eigentümer ihre Wohnung auch nur kurzzeitig an Feriengäste vermieten? Der BGH entscheidet. Foto: Ingo Wagner

Karlsruhe (dpa) - Nicht jeder wünscht sich in der Nachbarschaft wechselnde Feriengäste - trotzdem können Kurzzeit-Vermietungen einem Wohnungsbesitzer nicht von den Miteigentümern in der Wohnanlage untersagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az. V ZR 112/18)

In Papenburg an der Ems will eine Frau ihre Wohnung als Urlaubsunterkunft anbieten. Die Eigentümer der

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