Plus Urteil des BGH

Käufer muss Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung einhalten

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Der BGH stellt klar: Eine dreijährige Kündigungssperre nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung muss eingehalten werden. Das soll Missbrauch verhindern und gilt auch beim Kauf durch eine Gesellschaft.

21.03.2018 UPDATE: 21.03.2018 16:18 Uhr 58 Sekunden
Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Wenn eine Firma eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf kündigen. Davor sei eine solche Kündigung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies auf eine entsprechende Sperrfrist.

Das Gericht in Karlsruhe bezog sich auf die diesbezügliche Regelung des Paragrafen 577a des Bürgerlichen Gesetzbuches zur

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