Plus Urteil

BGH: Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung

Stark verspätete Verkehrsmittel sind besonders auf Urlaubsreisen ärgerlich. Für Fluggäste gibt es immerhin Entschädigungen bis zu 600 Euro oder individuellen Schadenersatz. Wer beides will, stößt aber an Grenzen.

06.08.2019 UPDATE: 06.08.2019 07:03 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Anzeigetafel im Flughafen
Eine Anzeigetafel im Flughafen zeigt gestrichene Flüge an. Foto: Andreas Arnold

Karlsruhe (dpa) - Bei Flugverspätungen oder -ausfällen haben Passagiere nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung.

Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.

Es ging um zwei ähnlich gelagerte Fälle

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