BGH: Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung
Stark verspätete Verkehrsmittel sind besonders auf Urlaubsreisen ärgerlich. Für Fluggäste gibt es immerhin Entschädigungen bis zu 600 Euro oder individuellen Schadenersatz. Wer beides will, stößt aber an Grenzen.
Karlsruhe (dpa) - Bei Flugverspätungen oder -ausfällen haben Passagiere nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung.
Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.
Es ging um zwei ähnlich gelagerte Fälle
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