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Adidas verliert Rechtsstreit um Drei-Streifen-Marke

Die drei Streifen von Adidas werden europaweit erkannt - findet das Unternehmen selbst. Das EU-Gericht sprach einer sehr allgemeinen Variante nun aber das Markenrecht ab.

19.06.2019 UPDATE: 19.06.2019 14:24 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Adidas
Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen von Adidas in unterschiedlichen Formen blieben zwar unberührt - allerdings hat das EU-Gericht einer ganz bestimmten Ausführung den markenrechtlichen Schutz entzogen. Foto: Daniel Karmann

Luxemburg (dpa) - Die bekannten drei Streifen von Adidas sind nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt.

Die Luxemburger Richter erklärten eine allgemeine Variante von schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund für ungültig. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen bleiben nach Darstellung des

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