Plus Streit in Papenberg

Fliegender Wechsel? - Kurzzeit-Vermietungen beschäftigen BGH

Wer im Internet eine Ferienwohnung sucht, findet jede Menge Angebote von privat. Nicht überall freuen sich die Nachbarn über Touristen im Haus. Aber haben sie vor Gericht eine Chance, sich zu wehren?

15.02.2019 UPDATE: 15.02.2019 16:08 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Eine Frau möchte ihre Wohnung an Feriengäste vermieten - aber die Nachbarn machen dagegen geschlossen Front. Sie wollen nicht ständig neue Leute im Haus. Gestritten wird längst vor Gericht. Seit Freitag beschäftigt der Fall aus Papenburg im Emsland in letzter Instanz den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH). Ihr Urteil wollen die Richter am 12. April verkünden. (Az. V ZR

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