Plus Streikende Kontrolleure

BGH stärkt Passagierrechte bei Flugausfall

Legen die Sicherheitsleute am Flughafen die Arbeit nieder, werden die Passagierkontrollen zum Nadelöhr. Reisende müssen gestrichene Flüge trotzdem nicht hinnehmen - womöglich bekommen sie eine Entschädigung.

04.09.2018 UPDATE: 04.09.2018 05:08 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen gestrichen wird, kann eine Entschädigung von der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden nur dann nichts zahlen, wenn sie auf die Ereignisse keinen Einfluss hatten und die Annullierung unumgänglich war. Das

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