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Rechte beim Online-Matratzen-Kauf könnte vor EuGH kommen

Im Internet kann man mittlerweile fast alles kaufen. Nur was kann man problemlos wieder zurückgeben: Schuhe? Ja. Zahnbürsten? Sicher nicht. Matratzen? Darauf fällt selbst BGH-Richtern nicht sofort die richtige Antwort ein.

23.08.2017 UPDATE: 23.08.2017 10:26 Uhr 1 Minute
Matratzen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Karlsruhe über das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet. Foto: Wolfgang Kumm

Karlsruhe (dpa) - Das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet wird wohl den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen.

Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) deutete bei einer Verhandlung in Karlsruhe an, dass er den Fall den EU-Richtern vorlegen könnte. (Az.: VIII ZR 194/16)

Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der eine gekaufte

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