Rechte beim Online-Matratzen-Kauf könnte vor EuGH kommen
Im Internet kann man mittlerweile fast alles kaufen. Nur was kann man problemlos wieder zurückgeben: Schuhe? Ja. Zahnbürsten? Sicher nicht. Matratzen? Darauf fällt selbst BGH-Richtern nicht sofort die richtige Antwort ein.
Karlsruhe (dpa) - Das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet wird wohl den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen.
Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) deutete bei einer Verhandlung in Karlsruhe an, dass er den Fall den EU-Richtern vorlegen könnte. (Az.: VIII ZR 194/16)
Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der eine gekaufte
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