Plus Kostbare Urlaubszeit

BGH prüft Entschädigung für schlechteres Hotelzimmer

Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen.

21.11.2017 UPDATE: 21.11.2017 05:33 Uhr 28 Sekunden
Karlsruhe
Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Wieviel Geld bekommt ein Urlauber zurück, der sich in einem anderen Hotel wiederfindet als vom Veranstalter versprochen? Diese Frage beschäftigt an diesem Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).

Im vorliegenden Fall waren die Kläger im türkischen Antalya vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem Hotel einquartiert

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