BGH prüft Entschädigung für schlechteres Hotelzimmer
Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen.
Karlsruhe (dpa) - Wieviel Geld bekommt ein Urlauber zurück, der sich in einem anderen Hotel wiederfindet als vom Veranstalter versprochen? Diese Frage beschäftigt an diesem Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).
Im vorliegenden Fall waren die Kläger im türkischen Antalya vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem Hotel einquartiert
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