EuGH stärkt Rolle von DRK und Co. bei Notfalltransporten
Die Luxemburger Richter sehen die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen als Gefahrenabwehr. Deshalb könnten solche Aufträge nach dem EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Position von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) beim Transport von Notfallpatienten gestärkt.
Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen handele es sich um Gefahrenabwehr, entschied das oberste EU-Gericht in Luxemburg.
Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne
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