Plus Klage von privaten Anbietern

EuGH stärkt Rolle von DRK und Co. bei Notfalltransporten

Die Luxemburger Richter sehen die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen als Gefahrenabwehr. Deshalb könnten solche Aufträge nach dem EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.

21.03.2019 UPDATE: 21.03.2019 08:08 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Rettungsfahrzeug im Einsatz
Wer im medizinischen Notfall den Notruf 112 wählt, rechnet mit schneller Hilfe vom Rettungsdienst. Foto: Arne Dedert

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Position von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) beim Transport von Notfallpatienten gestärkt.

Bei der Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen handele es sich um Gefahrenabwehr, entschied das oberste EU-Gericht in Luxemburg.

Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne

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