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Arbeitgeber hat kein Recht auf private Handynummern

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.

16.05.2018 UPDATE: 16.05.2018 16:48 Uhr 57 Sekunden
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Nicht immer erreichbar - ein Gericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verpflichtet sind, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Foto: Sebastian Kahnert

Erfurt (dpa) - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.

Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht in Erfurt seine Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen

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