Plus BGH-Urteil

Geldabheben am Bankschalter darf extra kosten

Unter dem Druck der niedrigen Zinsen lassen sich Banken und Sparkassen einzelne Services extra bezahlen. Damit müssen sich Kunden nach einem Urteil aus Karlsruhe grundsätzlich abfinden. Trotzdem lohnt ein genauer Blick in Preistabelle und Abrechnung.

18.06.2019 UPDATE: 18.06.2019 05:13 Uhr 2 Minuten, 57 Sekunden
Urteil zu Bankgebühren für Schalterbuchungen
In den 1990er Jahren hatte der BGH schon einmal entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. Foto: Angelika Warmuth

Karlsruhe (dpa) - Banken und Sparkassen dürfen von ihren Kunden fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren.

Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Verlangt die Bank mehr, ist die entsprechende Klausel im Preisverzeichnis unwirksam. Kunden könnten dann die zu

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