Plus Ex-Nissan Chef

Japanisches Gericht verlängert U-Haft für Ghosn

Tokio (dpa) - Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio.

11.12.2018 UPDATE: 11.12.2018 09:38 Uhr 52 Sekunden
Carlos Ghosn
Ghosn soll Medienberichten zufolge gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, dass seine Einkommensansprüche nicht vollständig angegeben worden seien. Foto: Michel Euler

Tokio (dpa) - Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio.

Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte. Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen

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