Japanisches Gericht verlängert U-Haft für Ghosn
Tokio (dpa) - Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio.
Tokio (dpa) - Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio.
Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte. Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen
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