EuGH stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen
Bei sehr großen Verspätungen haben Flugreisende nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung. Das kann auch bei Reisen fernab von Europa gelten, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.
Luxemburg (dpa) - Rechtzeitig zur Urlaubszeit hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte erneut gestärkt.
Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäische Fluggesellschaft in der Europäischen Union gestartet sind. Dies entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg. (Rechtssache
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+