Plus Europäischer Gerichtshof

EuGH stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen

Bei sehr großen Verspätungen haben Flugreisende nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung. Das kann auch bei Reisen fernab von Europa gelten, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.

11.07.2019 UPDATE: 11.07.2019 07:43 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden
Flugverspätungen
Vor einem Jahr hatte der EuGH bereits entschieden, dass Flugreisenden auch bei Verspätungen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zusteht. Foto: Michael Hanschke

Luxemburg (dpa) - Rechtzeitig zur Urlaubszeit hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte erneut gestärkt.

Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäische Fluggesellschaft in der Europäischen Union gestartet sind. Dies entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg. (Rechtssache

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