EU-Gericht stärkt Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern
In vielen Firmen ballen sich zum Jahresende die Rest-Urlaubstage. Nach deutschem Recht erlischt der Anspruch darauf eigentlich am Ende des Arbeitsjahres. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte nun einiges durcheinanderwirbeln.
Luxemburg (dpa) - Was geschieht mit dem Resturlaub eines gestorbenen Ehepartners? Und verfällt der Jahresurlaub automatisch, wenn ein Arbeitnehmer ihn nicht beantragt?
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern in diesen Fragen deutlich gestärkt. Hintergrund der Urteile waren mehrere Fälle, die derzeit vor deutschen Gerichten verhandelt werden (Rechtssachen C-619/16,
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