Plus EuGH-Urteil zu Mängeln

Kunden müssen sperrige Produkte nicht zurücksenden

Müssen Verbraucher zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wenn sie mangelhafte Ware zugeschickt bekommen? Das oberste Gericht der Europäischen Union stärkt nun einmal mehr die Kundenrechte. Es lässt jedoch Hintertürchen offen.

23.05.2019 UPDATE: 23.05.2019 10:08 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten in der Regel zugunsten von Verbrauchern entschieden. Foto: Thomas Frey

Luxemburg (dpa) - Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit diesem Grundsatzurteil einmal mehr die Rechte von Verbrauchern gestärkt.

Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern,

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