Plus EuGH-Urteil

Treibstoff auf Startbahn befreit Airlines von Entschädigung

Luxemburg (dpa) - Fluggäste können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht auf Entschädigung hoffen, wenn ihr Flug wegen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet ist.

26.06.2019 UPDATE: 26.06.2019 05:13 Uhr 33 Sekunden
Verpätete Flüge
Entschädigung bei Verspätungen wegen Treibstoffs auf der Startbahn? Der EuGH urteilt. Foto: Hannibal

Luxemburg (dpa) - Fluggäste können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht auf Entschädigung hoffen, wenn ihr Flug wegen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet ist.

Dies sei ein außergewöhnlicher Umstand, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch. In derlei Fällen sind Fluggesellschaften nach EU-Recht von Zahlungen befreit. Der ausgelaufene Treibstoff dürfe jedoch nicht

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