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Luxusanbieter dürfen Online-Vertrieb untersagen

Luxemburg (dpa) - Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren Vertriebspartnern verbieten, die Produkte auf Internet-Plattformen wie Amazon einzustellen. Das sei nach EU-Kartellrecht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

06.12.2017 UPDATE: 06.12.2017 12:33 Uhr 39 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: Thomas Frey

Luxemburg (dpa) - Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren Vertriebspartnern verbieten, die Produkte auf Internet-Plattformen wie Amazon einzustellen. Das sei nach EU-Kartellrecht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um den Kosmetika-Anbieter Coty, der seine Produkte nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen strenge Vorgaben

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