Plus EuGH

Deutschland darf Schleppnetze vor Sylt nicht verbieten

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)

13.06.2018 UPDATE: 13.06.2018 12:08 Uhr 41 Sekunden
Fischerei mit Stellnetzen
Im Streit über die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in Meeresschutzgebieten der deutschen Nord- und Ostsee fällt der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil. Foto: Christian Charisius

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)

Ein solches Verbot würde auch Fischerboote aus anderen EU-Staaten betreffen. Folglich betreffe dies die gemeinsame Fischereipolitik

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+