Deutschland darf Schleppnetze vor Sylt nicht verbieten
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)
Ein solches Verbot würde auch Fischerboote aus anderen EU-Staaten betreffen. Folglich betreffe dies die gemeinsame Fischereipolitik
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