Plus Entschädigung meist fällig

Gestrichener Flug: BGH stärkt Fluggastrechte

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.

10.10.2017 UPDATE: 10.10.2017 16:48 Uhr 33 Sekunden
Fluggastrechte
Flughafentafel mit vielen gestrichen Flügen: In der Regel bekommen Reisende dafür eine Entschädigung. Foto: Bodo Marks

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.

In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline

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