Gestrichener Flug: BGH stärkt Fluggastrechte
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.
In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline
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