Plus Dieselaffäre

Gericht klärt Zuständigkeit in VW-Musterverfahren

Im Mammutprozess nach der Dieselaffäre müssen sich Volkswagen AG und Porsche SE mit Aktionärs-Klagen auseinandersetzen. Nach fast einem Jahr Verhandlung gibt es eine erste Entscheidung. Anzeichen dafür, dass das Verfahren nun Fahrt aufnimmt, fehlen weiter.

12.08.2019 UPDATE: 12.08.2019 13:28 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Oberlandesgericht Braunschweig
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG fordern Aktionäre nach dem Abgas-Skandal Schadenersatz in Milliardenhöhe. Foto: Swen Pförtner

Braunschweig (dpa) - Für das Musterverfahren von VW-Investoren in der Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Ansprüche zu bündeln.

Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart,

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