Karlsruhe will noch 2018 über Bettensteuern urteilen
Meist kommen bei der Hotelrechnung fünf Prozent hinzu: Seit 2010 bitten zahlreiche Städte Touristen zur Kasse. Hoteliers gehen dagegen durch die Instanzen. Nun ist eine höchstrichterliche Entscheidung in Sicht.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr über die Bettensteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg entscheiden. Das teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur mit.
Damit dürfte nach jahrelangen Auseinandersetzungen in den nächsten Monaten endgültig klar sein, ob die Abgabe auf Hotelübernachtungen verfassungsgemäß ist. Dutzende deutsche Städte bitten
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