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Karlsruhe will noch 2018 über Bettensteuern urteilen

Meist kommen bei der Hotelrechnung fünf Prozent hinzu: Seit 2010 bitten zahlreiche Städte Touristen zur Kasse. Hoteliers gehen dagegen durch die Instanzen. Nun ist eine höchstrichterliche Entscheidung in Sicht.

26.05.2018 UPDATE: 26.05.2018 11:13 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Hotelzimmer
Ein Zimmermädchen macht in einem Hotel die Betten. Foto: Jan-Philipp Strobel

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr über die Bettensteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg entscheiden. Das teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur mit.

Damit dürfte nach jahrelangen Auseinandersetzungen in den nächsten Monaten endgültig klar sein, ob die Abgabe auf Hotelübernachtungen verfassungsgemäß ist. Dutzende deutsche Städte bitten

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