EuGH: Ceta-Abkommen mit Kanada ist mit EU-Recht vereinbar
Der Widerstand gegen den EU-Kanada-Handelspakt Ceta hielt Europa lange in Atem. Mittlerweile ist der Deal unterzeichnet, doch Teile des Streits wirken bis heute nach. Das oberste EU-Gericht fällte nun noch einmal eine klare Entscheidung.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta.
Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden.
Die technischen Verhandlungen zwischen der EU und
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