Urteil: Zeitungszusteller bekommen 30 Prozent Nachtzuschlag
Sie arbeiten, wenn die meisten Menschen noch schlafen: Zeitungszusteller. Das rechtfertigt nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter einen erhöhten Nachtzuschlag. An einer anderen Regelung rütteln sie aber nicht.
Erfurt (dpa) - Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens.
Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+