Plus Bundesrichter

Urteil: Zeitungszusteller bekommen 30 Prozent Nachtzuschlag

Sie arbeiten, wenn die meisten Menschen noch schlafen: Zeitungszusteller. Das rechtfertigt nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter einen erhöhten Nachtzuschlag. An einer anderen Regelung rütteln sie aber nicht.

25.04.2018 UPDATE: 25.04.2018 16:33 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Zeitungsausträger
Ein Zusteller trägt in den frühen Morgenstunden Zeitungen in Wiesbaden aus. Foto: Fredrik von Erichsen

Erfurt (dpa) - Die gesetzliche Übergangsregelung beim Mindestlohn für Tausende Zeitungszusteller in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens.

Der entsprechende Passus im Gesetz, nach dem die Bezüge für diese Berufsgruppe schrittweise über drei Jahre auf den jetzt geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angehoben wurden, verstoße nicht gegen das

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