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Bundesrat muss noch zustimmen

Kleinere Müllberge, mehr Recycling: So soll es gelingen

Ein ganzes Paket neuer Regeln soll dafür sorgen, dass weniger Abfall entsteht und mehr wiederverwertet wird. Der Abschied vom Plastikstrohhalm gehört ebenso dazu wie neue Pflichten für Händler - und Elektroschrott soll man bald noch leichter loswerden.

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17.09.2020, 05:18 Uhr
Verbot von Einweg-Plastik

Wegwerfprodukte, wie Trinkhalme aus Plastik, sollen ab Mitte 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin (dpa) - Spätestens im kommenden Sommer sollen sie aus den Supermarkt-Regalen verschwinden, die Plastikteller und -gabeln, die Wattestäbchen und die Strohhalme aus Kunststoff genauso.

Das EU-weite Verbot für bestimmte Wegwerfprodukte stand am Donnerstag ebenso auf der Tagesordnung des Bundestages wie Maßnahmen gegen die Vernichtung zurückgeschickter Kleidung oder Vorgaben für staatliche Behörden, umweltfreundlicher einzukaufen. Das Ziel: In Deutschland soll weniger Müll entstehen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wiederverwertet werden statt in der Müllverbrennung zu landen. Der Bundesrat muss den Gesetzen allerdings auch noch zustimmen.

Dazu kommen weitere Pläne von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), die es Verbrauchern erleichtern sollen, ihren Elektroschrott loszuwerden - bald vielleicht auch im Supermarkt. Und war da nicht mal was mit einem Plastiktüten-Verbot? Ein Überblick.

EINWEGPLASTIK: Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt, nun muss jeder Mitgliedsstaat es in nationales Recht übertragen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Donnerstag. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist, dass weniger Plastikmüll an Stränden und im Meer landet. Umweltschützer hätten sich mehr gewünscht - eine "Verpackungswende" von Einweg zu Mehrweg, wie Greenpeace mitteilte.

RETOUREN-VERNICHTUNG: Es ist unklar, wie viele zurückgegebene Waren im Handel zu Abfall werden - da fehlen Daten. Mit einer neuen "Obhutspflicht" bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Es gibt damit grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden - ebenso wie eine neue Transparenzpflicht, wonach Händler und Hersteller besser dokumentieren müssen, was mit Waren passiert.

HERSTELLER ZAHLEN FÜR REINIGUNG: Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpackungen zu setzen. Bisher fielen durch betroffene Produkte etwa 700 Millionen Euro Reinigungskosten an, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold.

STAAT KAUFT UMWELTFREUNDLICH: Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind - die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind. Das soll den Absatzmarkt für solche Produkte vergrößern. Auch, wie gut Dinge sich reparieren lassen oder ob sie Schadstoffe enthalten, kann dabei eine Rolle spielen, solange nicht zu hohe Mehrkosten entstehen.

BATTERIEGESETZ: Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht - allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Pfandsystem, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von E-Bike-Batterien, höheren Sammelquoten oder zur Verhinderung von Bränden.

RÜCKGABE ELEKTROGERÄTE: Der Haartrockner geht nicht mehr, der Toaster streikt - es soll leichter werden, Elektroschrott loszuwerden. Umweltministerin Svenja Schulze schlägt vor, dass große Supermärkte, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter verpflichtet, die Grenze lag bei 25 Zentimetern. Größere Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Der Gesetzentwurf wird nun innerhalb der Regierung abgestimmt.

PLASTIKTÜTEN-VERBOT: Das Bundeskabinett hat das Verbot von klassischen Plastiktüten an der Ladenkasse schon Ende 2019 beschlossen. 1,6 Milliarden Tüten im Jahr will Umweltministerin Schulze damit einsparen, dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse würden aber ebenso erlaubt wie stabilere Tüten. Allerdings hängt der Entwurf im parlamentarischen Verfahren fest - Staatssekretär Pronold vermutet, dass manche dem Umweltministerium den Erfolg nicht gönnen.

© dpa-infocom, dpa:200916-99-593614/6

Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff

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