Entscheidung zu Mindestlohn für Zeitungszusteller erwartet
Erneut wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum seit 2015 geltenden Mindestlohn erwartet. Diesmal geht es um einen Spezialfall: die Lohnuntergrenze für Zeitungszusteller.
Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit gesetzlichen Übergangsregelungen beim Mindestlohn für Zeitungszusteller.
Bei der Verhandlung in Erfurt geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber nur für diese Berufsgruppe eine Sonderregelung treffen durfte. Das seit 2015 geltende Mindestlohngesetz enthielt bis Ende 2017 einen speziellen Passus für Zeitungszusteller. Er
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