Plus BGH urteilt im März

Trittschallschutz: Welcher Grenzwert muss einhalten werden?

Wer jemanden über sich wohnen hat, kennt das Problem Trittschall. Neue Gebäude müssen besser gedämmt sein als alte. Doch was gilt bei der Sanierung eines Badezimmers, alter oder neuer Standard?

16.02.2018 UPDATE: 16.02.2018 14:33 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Bundesgerichtshof
Im Mittelpunkt der Verhandlung in Karlsruhe stand die Frage, ab wann ein so großer Eingriff in die Bausubstanz vorliegt, dass nicht mehr der Grenzwert aus dem Baujahr der Anlage, sondern der strengere Grenzwert zum Zeitpunkt der Sanierung eingehalten werden muss. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Wenn es oben laut trippelt und trappelt, nervt es unten: Der Trittschallschutz in Miet- und Eigentumswohnungen beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte. Jetzt soll höchstrichterlich entschieden werden, was bei der Modernisierung eines Bades gilt.

Muss der Dezibel-Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses eingehalten werden oder der zum Zeitpunkt der Instandsetzung? Zu

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