Plus Anspruch auf Vergütung

Im Todesfall geht Urlaub auf Erben über

Erfurt (dpa) - Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Arbeitnehmern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute.

23.01.2019 UPDATE: 23.01.2019 09:13 Uhr 40 Sekunden
Justitia
Der Anspruch auf finanzielle Vergütung geht auf die Rechtsnachfolger, also die Erben, gestorbener Arbeitnehmer über. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv

Erfurt (dpa) - Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Arbeitnehmern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers ende, teilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag mit. Als Bestandteil

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