Plus Am Bundesarbeitsgericht

Amazon muss Streiks auf dem Betriebsgelände hinnehmen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil das Streikrecht gestärkt und erlaubt Gewerkschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände. Doch die Richter steckten auch Grenzen ab.

20.11.2018 UPDATE: 20.11.2018 07:03 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Amazon in Pforzheim
Kern des Konflikts ist ein Parkplatz am Amazon-Standort Pforzheim, den das Unternehmen gepachtet hat. Foto: Uli Deck

Erfurt (dpa) - Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Mit dem Grundsatzurteil stärkte das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland. Geklagt hatte der US-Onlinehandelsriese Amazon, der verhindern wollte, dass Verdi einen

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