Amazon muss Streiks auf dem Betriebsgelände hinnehmen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil das Streikrecht gestärkt und erlaubt Gewerkschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände. Doch die Richter steckten auch Grenzen ab.
Erfurt (dpa) - Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Mit dem Grundsatzurteil stärkte das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland. Geklagt hatte der US-Onlinehandelsriese Amazon, der verhindern wollte, dass Verdi einen
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