Plus Allgäuer Kleinbrauerei klagt

"Süffig" statt "bekömmlich": BGH verbietet Bierwerbung

Im Mittelalter galt es selbst für Kinder als zuträglich - doch was früher war, ist heute nicht mehr so: Bier darf nach einem BGH-Urteil nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Das stößt nicht nur einem Brauer sauer auf.

17.05.2018 UPDATE: 17.05.2018 05:38 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Brauerei Clemens Härle
Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, zapft ein Glas ungefiltertes Bier. Seine Werbung für den «bekömmlichen» Trank musste er 2015 stoppen. Foto: Felix Kästle

Karlsruhe/Leutkirch (dpa) - Schlussstrich im jahrelangen Bierstreit: Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben, entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent weder auf dem Etikett noch in der Werbung benutzt werden darf, urteilte

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