EuGH: 0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten
Telefonisch ein Problem mit einem gekauften Produkt melden oder Widerruf einlegen? Bislang waren solche Anrufe beim Kundenservice oft teuer. Der Europäische Gerichtshof hat dem jetzt ein Ende bereitet. Doch auf Verbraucher könnten an anderer Stelle Kosten zukommen.
Luxemburg (dpa) - Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenummern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher nämlich davon abschrecken, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag
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