Plus Verbraucherschutz

EuGH: 0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten

Telefonisch ein Problem mit einem gekauften Produkt melden oder Widerruf einlegen? Bislang waren solche Anrufe beim Kundenservice oft teuer. Der Europäische Gerichtshof hat dem jetzt ein Ende bereitet. Doch auf Verbraucher könnten an anderer Stelle Kosten zukommen.

02.03.2017 UPDATE: 02.03.2017 05:51 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Telefonhörer
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs spricht von einer «unlauteren geschäftlichen Handlung». Foto: Rolf Vennenbernd

Luxemburg (dpa) - Kunden dürfen für Anrufe bei Servicenummern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern könnten Verbraucher nämlich davon abschrecken, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+