Plus Überschussbeteiligung

Gericht: Lebensversicherer müssen detailliert informieren

Frankfurt/Main (dpa) - Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren.

29.05.2017 UPDATE: 29.05.2017 14:56 Uhr 56 Sekunden
Lebensversicherung
Die Versicherer setzen die Überschussbeteiligung jedes Jahr je nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu fest. Foto: Jens Büttner

Frankfurt/Main (dpa) - Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren.

In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein

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