Gericht: Lebensversicherer müssen detailliert informieren
Frankfurt/Main (dpa) - Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren.
Frankfurt/Main (dpa) - Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren.
In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein
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