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Eigentümer dürfen Zweitwohnungen an Touristen vermieten

Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssten die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht.

09.08.2016 UPDATE: 09.08.2016 04:46 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Ferienwohnung
Der Streit um Ferienwohnungen in Berlin kommt erneut vor Gericht. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssten die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht.

Es gab damit drei Eigentümern Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen die Genehmigung verweigert worden war. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung

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