Eigentümer dürfen Zweitwohnungen an Touristen vermieten
Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssten die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht.
Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssten die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht.
Es gab damit drei Eigentümern Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen die Genehmigung verweigert worden war. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+