BGH beschränkt Gebühren für SMS-Tan Verfahren
Die Transaktionsnummer - kurz TAN - sichert Bankgeschäfte im Internet gegen Kriminelle ab. Verbraucherschützer finden: Dieser Service muss beim Girokonto inklusive sein. Ein BGH-Urteil entlastet Kunden aber nur in ganz bestimmten Fällen von Zusatzgebühren.
Karlsruhe (dpa) - Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktionsnummern (TAN) per SMS extra berechnen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Nummer auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Das geht aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Nicht zulässig ist es damit beispielsweise, pauschal
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