Plus Münzgeld-Einzahlungen

Urteil: Bank darf für Bareinzahlung nicht 7,50 Euro verlangen

Das Entgelt gehe über die Kosten hinaus, die der Bank durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.

01.08.2018 UPDATE: 01.08.2018 12:50 Uhr 30 Sekunden

Der Euro. Foto: dpa

Karlsruhe. (dpa) Die Verwaltung von Bargeld kostet Banken Geld: An diesen Kosten dürfen sie ihre Kunden zwar grundsätzlich beteiligen. Eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro für die Bareinzahlung von Münzgeld ist allerdings zu hoch, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az.: 17 U 147/17).

Die Begründung des Gerichts: Dieses

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