Plus Matratzen online kaufen

Probeliegen ist jetzt höchstrichterlich erlaubt

Online-Shop muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen - Bundesgerichtshof stärkt Widerrufsrecht von Kunden im Internet

03.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden

Widerrufsrecht auch ohne Schutzfolie: Laut BGH gilt für Matratzen nichts anderes als für Kleidungsstücke. Foto: dpa

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe. Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben. Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR

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