Probeliegen ist jetzt höchstrichterlich erlaubt
Online-Shop muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen - Bundesgerichtshof stärkt Widerrufsrecht von Kunden im Internet
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben. Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR
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