Plus Lamy Heidelberg

Zoff um Betriebsratswahl geht in Mannheim weiter

Unternehmen geht gegen Urteil des Gerichts vor - Betriebsrat bleibt vorerst im Amt - Gewerkschaft überrascht

05.12.2018 UPDATE: 06.12.2018 06:00 Uhr 57 Sekunden
Lamy-Firmensitz in Heidelberg-Wieblingen. Archivfoto: Alex

Heidelberg. (dbe) Der Schreibgerätehersteller Lamy hat gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Heidelberg vom Oktober Beschwerde eingelegt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Betriebsratswahl bei der Heidelberger Firma wegen gravierender Fehler wiederholt werden müsse. Damit wandert der Fall vor die Mannheimer Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Bis dort eine Entscheidung

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