Erfurt/Walldorf. (mk) Der Rechtsstreit um garantierte Aufsichtsratsposten zwischen dem Softwarekonzern SAP und den Gewerkschaften IG Metall und Verdi wird im kommenden Jahr ein Fall für das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Das Verfahren (Aktenzeichen 1 ABR 43/18) sei für den 18. August terminiert, teilte eine BAG-Sprecherin auf Anfrage mit. Einem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
Bei der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Gewerkschaften Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von reservierten Sitzen im Aufsichtsrat des Walldorfer Software-Konzerns haben. Hintergrund ist die Umwandlung des Konzerns von einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) in eine europäische (SE) im Mai 2014. Zuvor hatte die SAP einen 16-köpfigen Aufsichtsrat mit acht Arbeitnehmervertretern, von denen zwei Gewerkschaftsvertreter waren. Nach der Umwandlung wurde eine Vereinbarung getroffen, der zufolge ebenfalls bis zu zwei der nun 18 Sitze für Gewerkschaften reserviert sind. Vorgesehen ist aber auch, dass der Vorstand eine Verkleinerung des Gremiums auf zwölf Mitglieder anregen kann. Käme es dazu, stünden den Gewerkschaften keine garantierten Plätze im Aufsichtsrat mehr zu.
Diese Verkleinerungsoption war Verdi und IG Metall ein Dorn im Auge. Allerdings waren sie in den ersten beiden Instanzen vor dem Arbeitsgericht Mannheim und dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg unterlegen, zuletzt im Oktober 2018. Die Richter hatten argumentiert, dass die Gewerkschaften ja ein Vorschlagsrecht behielten und ihre Kandidaten weiterhin wählbar seien. IG Metall und Verdi wollen den Fall nun aber höchstinstanzlich klären lassen und legten eine entsprechende Rechtsbeschwerde vor dem BAG ein.