Lebensmittel-Einzelhandel darf für drei Stunden öffnen
Gewerkschaft Verdi: An Heiligabend nicht einkaufen - Regionalverband: Gesetz ist zu respektieren
Mannheim/Berlin. (RNZ/dpa) Der Handelsverband Nordbaden will seine Mitgliedsunternehmen im Lebensmitteleinzelhandel selbst entscheiden lassen, ob sie an Heiligabend ihre Geschäfte öffnen. Der 24. Dezember fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Die Öffnung des Lebensmitteleinzelhandels am 24. Dezember ist als gesetzliche Ausnahmeregelung im Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg vorgesehen.
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