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SAP darf Software-Handel nicht verbieten

Kunden können gebrauchte Software ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers weiterverkaufen.

26.10.2013 UPDATE: 26.10.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Nach Auffassung eines Hamburger Gerichts muss das Software-Unternehmen SAP nun seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Foto: dpa
Hamburg. (dpa) Europas größter Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Am Freitag untersagte das Hamburger Landgericht die weitere Verwendung zweier Klauseln. Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher
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