Karlsruhe. (dpa) Die Schufa muss Verbrauchern nicht erklären, wie sie zu den Werten für ihre Kreditwürdigkeit gekommen ist. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revision einer 54-jährigen Angestellten gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den
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