Gerichtsspruch im Eberbacher Gelita-Familienstreit ist in Sicht
Für 26. August kündigt das Landgericht eine Entscheidung zur Schadensersatzklage nach dem R. P. Scherer-Verkauf an
Heidelberg/Eberbach. (tv/db/fhs) Das Landgericht Heidelberg will am Kuckucksmarktfreitag, 26. August, gegen Mittag seine Entscheidung zur Schadenersatzklage der Gelita AG gegen zwei Vorstandsmitglieder und vier Aufsichtsräte verkünden. In der Klage geht es um den Vorwurf von Familienstamm-Aktionären, die R. P. Scherer GmbH & Co KG sei Anfang 2012 weit unter Wert an Catalent verkauft
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