Für Gelita gibt es noch keine Ruhe
"Besonderer Vertreter" des Unternehmens legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Heidelberg ein - Vorstand zeigt Gelassenheit
Von Thomas Veigel
Heidelberg. Rechtsanwalt Matthias Schüppen, "besonderer Vertreter" der Eberbacher Gelita AG, hat im Namen des Unternehmens Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 26. August dieses Jahres eingelegt. Das Gericht hatte im (Familien)-Streit um einen angemessenen Verkaufspreis entschieden, dass der Gelita-Anteil von 49 Prozent am Gelatinekapselhersteller
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