Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Diesel-Kläger gestärkt: Auch bei einem Weiterverkauf haben sie Anspruch auf Schadenersatz.
Karlsruhe (dpa) - Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen.
Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Bei der Berechnung der
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