Plus Schwerbehinderte

Meldepflicht von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte

Arbeitgeber müssen die Frist bis zum 31. März einhalten

19.02.2018 UPDATE: 19.02.2018 14:53 Uhr 37 Sekunden

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen

zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen.

Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

 

Die

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