Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Meldung bis 31. März an Arbeitsagentur erforderlich -
Hilfe unter www.rehadat-elan.de
Die örtliche Agentur für Arbeit hat jährlich zu überprüfen, ob die Betriebe diese Vorgabe erfüllen. Wenn nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, deren Höhe
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