Beschäftigung endet? Sofort Meldung bei der Agentur für Arbeit!

Suche nach Anschlussbeschäftigung gleich beginnen

31.05.2012 UPDATE: 31.05.2012 11:47 Uhr 58 Sekunden
Wer arbeitslos wird, muss sich spätestens 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit persönlich "arbeitsuchend" melden, darauf weist die Heidelberger Agentur für Arbeit jetzt erneut hin. Wenn zwischen Kündigung und Arbeitsende weniger als 3 Monate Zeit bleiben, muss die Agentur spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung informiert werden.

Wird dies nicht beachtet, kommt es zu Kürzungen beim Arbeitslosengeld!

Diese Regelung gilt für alle, auch für befristete, Arbeitsstellen sowie für außerbetriebliche Ausbildungsverhältnisse und auch dann, wenn arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet wurden oder doch noch Hoffnung auf eine Weiterbeschäftigung besteht.

Tipp: Der erste Kontakt zur Einhaltung dieser Fristen ist auch telefonisch möglich: 01801 / 555 111

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkreise höchstens 42 ct/min

Bei diesem Telefonat können bereits die wichtigsten Daten zur Person erfasst werden. Wenn der Kunde sein "Bewerberprofil" bereits detailliert beschreiben will, kann dies auch auf diesem Weg erfolgen – auf Wunsch ruft ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur zurück, um die Daten zu erfassen. Damit können Wartezeiten in der Agentur vermieden werden.

Es wird hierbei auch gleich ein Gesprächstermin in der Arbeitsvermittlung vereinbart, bei dem dann die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. ie frühzeitige Meldung ist nicht nur wichtig um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sondern führt auch zur schnellstmöglichen Festlegung einer in-dividuellen Strategie zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Im Beratungsgespräch wird u.a. auch geklärt, ob besondere Hilfen erforder-lich sind. Ziel ist immer, durch die umgehende Suche nach einer An-schlussbeschäftigung die Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden, oder aber zumindest die Suchzeit zu verkürzen!