Am 31.12.2013 endet die Übergangsregelung zur Arbeitnehmer-freizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsangehörige. Ab dem 1.1.2014 benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
Das Informationsbedürfnis deutscher Unternehmen, die Mitarbeiter aus Bulgarien und Rumänien beschäftigen wollen, ist auch 2013 hoch, stellt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) fest. 2013 hat es bisher 49.288 Arbeitsgenehmigungen-EU für Personen aus Rumänien und Bulgarien gegeben vielfach für Tätigkeiten in der Gastronomie oder im Baugewerbe (2012: 43.882 Arbeitsgenehmigungen-EU).
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