Plus Walldorf

Es wird keine Klage gegen den "Katzen-Lockdown" geben

Keine Unterstützung mehr von Klagen gegen die Haubenlerchen-Verordnung. Das Regierungspräsidium weist Widersprüche als nicht begründet zurück.

28.01.2023 UPDATE: 28.01.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa

Von Timo Teufert

Walldorf. Die Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche in Walldorf hat das Regierungspräsidium kurz vor Weihnachten als zulässig, aber nicht begründet zurückgewiesen. Betroffene Katzenhalter hätten danach vier Wochen Zeit gehabt, eine Anfechtungsklage zu erheben. Weil aber sowohl der Deutsche Tierschutzbund (DTB) als auch die

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