Stallpflicht entlang des Rheins
Nach positiven Funden in Mannheim ergreift der Rhein-Neckar-Kreis Vorsichtsmaßnahmen.

Rhein-Neckar. (sha/zg) Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ab dem heutigen Freitag, 14. November, in sieben Kommunen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem Abstand von bis zu 3000 Metern zum Rhein. Betroffen sind die Städte und Gemeinden Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. In Mannheim sind vor allen die westlichen und südlichen Stadtteile




