Plus Vogelgrippe

Stallpflicht entlang des Rheins

Nach positiven Funden in Mannheim ergreift der Rhein-Neckar-Kreis Vorsichtsmaßnahmen.

14.11.2025 UPDATE: 14.11.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Hühner und Co. müssen im Stall bleiben: Diese Regelung gilt in einem Abstand von bis zu 3000 Metern zum Rhein in sieben Kreis-Kommunen. Symbolbild: dpa

Rhein-Neckar. (sha/zg) Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ab dem heutigen Freitag, 14. November, in sieben Kommunen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem Abstand von bis zu 3000 Metern zum Rhein. Betroffen sind die Städte und Gemeinden Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. In Mannheim sind vor allen die westlichen und südlichen Stadtteile

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